Berufsbild: Psychotherapeut*in
Was macht ein*e Psychotherapeut*in?
Unter Psychotherapie versteht man eine Vielzahl psychologischer Methoden, die dazu verwendet werden, seelische und emotionale Störungen des Verhaltens zu behandeln. Mittlerweile sind eine Vielzahl an psychotherapeutischen Schulen und Methoden anerkannt.
Hier die Definition des einschlägigen Bundesgesetzblattes: „Psychotherapie ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte und umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial und auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-therapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeut*innen mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit der*des Behandelten zu fördern.“
Ausbildung zum*zur Psychotherapeut*in
Der Zugang zu den Berufen in diesem Bereich ist an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Die Psychotherapie-Ausbildung ist seit 1991 durch das Psychotherapie-Gesetz (PthG) gesetzlich geregelt. Sie besteht aus zwei Teilen, einem allgemeinen Teil, dem Propädeutikum und einem speziellen Teil, dem Fachspezifikum, das theoretisches und praktisches Wissen in einer der gesetzlich anerkannten Psychotherapie-Methoden vermittelt. Darüber hinaus müssen auch andere Kriterien erfüllt werden (z.B. Mindestalter), ein Studium wird hingegen nicht zwingend vorausgesetzt.
Auch Mediator*innen stammen aus verschiedenen Quellberufen, sie sind z.B. Jurist*innen, Psycholog*innen, Pädagog*innen, Ärzt*innen, Wirtschafter*innen u.a.m. Für die Mediation in Zivilrechtssachen ist jedoch der Zugang zur Tätigkeit im Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (ZivMediatG) gesetzlich geregelt. Neben verschiedenen Kriterien (z.B. Mindestalter) ist bei Absolvierung einer entsprechenden Ausbildung (auch hier gibt es gesetzliche Mindestanforderungen) eine Eintragung als sogenannter „eingetragener Mediator*in“ in einer vom Justizministerium in Österreich geführten Mediatorenliste möglich.
Für die supervisorische Tätigkeit gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen, die den Zugang zu diesem Berufsfeld ermöglichen oder ausschließen. Allerdings gibt es in Österreich Listenführer die als Qualitätssicherung große Bedeutung haben. Die umfangreichsten Supervisor*innenlisten führen die ÖVS (Österreichische Vereinigung für Supervision) und der ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie). Viele Supervisor*innen sind in diesen Listen vertreten, wenn sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.